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Klasse B

Fahrzeugart

Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg (außer A-Klassen) mit max. 8 Personen.

Anhänger

Bis 750 kg oder Kombination ≤ 3.500 kg.

Inklusive

Klassen AM und L

Mindestalter

18 Jahre (oder 17 bei BF17)

Klasse BE

Fahrzeugart

Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger über 750 kg bis max. 3.500 kg.

Ausbildung

Keine Theorie, aber 5 Sonderfahrten und praktische Prüfung.

Mindestalter

18 Jahre

Klasse B197

Besonderheit

Automatik-Ausbildung mit Schaltkompetenznachweis (10 Schaltstunden + 15 Min Fahrt).

Fahrberechtigung

Automatik und Schaltwagen dürfen gefahren werden.

Mindestalter

18 Jahre (oder 17 bei BF17)

Klasse B196

Erweiterung

Für Inhaber der Klasse B (mind. 5 Jahre) ab 25 Jahren.

Ausbildung

4 Theorieeinheiten + mind. 10 praktische Fahrstunden. Keine Prüfung nötig.

Fahrberechtigung

125er-Leichtkrafträder fahren mit Eintrag im Führerschein.

Mindestalter

25 Jahre

Klasse B96

Fahrzeugkombination

Zugfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg bei Kombination von 3.500 kg bis 4.250 kg.

Ausbildung

Zusätzliche Fahrerschulung erforderlich – keine Prüfung nötig.

Mindestalter

18 Jahre

Klasse AM
(Nur mit eigens Fahrzeug)

Fahrzeugart

Zweirädrige Kleinkrafträder (z. B. Moped) bis 45 km/h, max. 50 cm³ oder 4 kW.

Besonderheiten

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor sowie 3- und 4-rädrige Leichtfahrzeuge.

Mindestalter

16 Jahre

Klasse A1

Fahrzeugart

Leichtkrafträder bis 125 cm³, max. 11 kW, max. 0,1 kW/kg. Auch mit Beiwagen.

Inklusive

Klasse AM

Mindestalter

16 Jahre

Klasse A2

Fahrzeugart

Krafträder bis 35 kW, max. 0,2 kW/kg. Auch mit Beiwagen.

Inklusive

Klassen AM & A1

Mindestalter

18 Jahre

Klasse A

Fahrzeugart

Alle Krafträder – Zweiräder (auch mit Beiwagen) ohne Leistungsbeschränkung.

Inklusive

Klassen A2, A1, AM

Dreirädrige Fahrzeuge

Mit mehr als 15 kW Leistung und symmetrischer Radanordnung.

Mindestalter

24 Jahre