Alle Klassen

Hier erhältst du alle Informationen über unsere Ausbildungsklassen

Alle Ausbildungsklassen

Hier erhältst du alle Informationen über unsere Ausbildungsklassen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten einen Führerschein zu machen.
Lass uns gemeinsam an dem richtigen Weg arbeiten.
Wir beraten dich gerne in einem persönlichen Gespräch.


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Klasse B

Klasse B

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Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre begleitetes Fahren)
Theoretische Ausbildung: 12 theoretische Unterrichte und 2 Klassenspezifische.
Theoretische Prüfung: 30 Fragen (davon 10 Klassenspezifische) max. 10 Fehlerpunkte

bei Erweiterung von AM oder A1 auf B

Theoretische Ausbildung: 6 Theoretische Unterrichte und 2 Klassenspezifische.
Theoretische Prüfung: 20 Fragen (davon 10 Klassenspezifische)
Einschluss der Klassen AM und L
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen A, A1, A2 und A)
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE).
Klasse BE

Klasse BE

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Zugfahrzeuge der Klasse B
in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg ist keine theoretische Ausbildung erforderlich.

Erforderlich sind
5 Sonderfahrten und eine praktische Prüfung
Klasse BE

Klasse B197

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Autoführerschein (Klasse B) mit Automatik Ausbildung und 10 Schalt-Fahrstunden à 45 Minuten - und einer 15-minütigen Testfahrt, dass der Bewerber in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen. Die Prüfung erfolgt dann auf dem Automatik Fahrzeug. Man darf bei bestehen beide Fahrzeugtypen fahren.
Klasse BE

Klasse B196

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Man muss mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen Dann kann man die Ausbildung in der Fahrschule machen. 4 Theorie Stunden + mindestens 10 Fahrstunden.

Anschließend erhält man eine Ausbildungsbescheinigung und kann damit beim Stva eine Eintragung machen lassen, dass man nun 125er fahren kann.
Klasse B96

Klasse B96

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Zugfahrzeuge der Klasse B
in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zG der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

Erforderlich sind
5 Sonderfahrten und eine praktische Prüfung
Klasse AM

Klasse AM *

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Mindestalter: 16 Jahre
Theoretische Ausbildung: 12 theoretische Unterrichte und 2 Klassenspezifische.
Theoretische Prüfung: 30 Fragen (davon 10 Klassenspezifische) max. 10 Fehlerpunkte

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) – Zweiräder auch mit Beiwagen – (bisher Klasse M) mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder einer maximalem Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)


Klasse A1

Klasse A1

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Mindestalter: 16 Jahre
Theoretische Ausbildung: 12 Unterrichte und 4 Klassenspezifische.
Praktische Ausbildung: 12 Sonderfahrten + Übungsstunden (nach Begabung)

Einschluss der Klasse AM

Krafträder (Leichtkrafträder) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
symmetrisch angeordneten Rädern, einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW.
Klasse A2

Klasse A2

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Mindestalter: 18 Jahre
Theoretische Ausbildung: 12 Unterrichte und 4 spezifische.
bei Erweiterung: 6 Unterrichte und 4 spezifische.
bei Vorbesitz der Klasse A1 länger als 2 Jahre keine Theorie

Praktische Ausbildung: 12 Sonderfahrten + Übungsstunden (nach Begabung)
Bei Vorbesitz der Klasse A1 länger als 2 Jahre keine Sonderfahrten und 1 praktische Prüfung.

Einschluss der Klasse AM, A1

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg.
Klasse A

Klasse A

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Mindestalter: 24 Jahre
Theoretische Ausbildung: 12 Unterrichte und 4 spezifische.
bei Erweiterung: 6 Unterrichte und 4 spezifische.
bei Vorbesitz der Klasse A2 länger als 2 Jahre keine Theorie

Praktische Ausbildung: 12 Sonderfahrten + Übungsstunden (nach Begabung)
Bei Vorbesitz der Klasse A2 länger als 2 Jahre keine Sonderfahrten und 1 praktische Prüfung.

Einschluss der Klasse AM, A1, A2

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
einer Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Klasse Mofa

Mofa *

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Mindestalter: 15 Jahre Theorie für die Praxis: Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten, von der Sie höchstens eine Doppelstunde versäumen dürfen. Mit der praktischen Prüfung starten wir jetzt richtig durch. Sie dauert in der Regel nur 90 Minuten. Bei Gruppenunterricht mit maximal viel Teilnehmern benötigen Sie zwei Doppelstunden zu je 90 Minuten.